Aufgaben
Was sind die Aufgaben des Elternvereins: (insbesondere)
- Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und Schule
- Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen
- Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung ihrer Rechte
- Förderung des Unterrichtes durch enge Zusammenarbeit mit den LehrerInnen
- Unterstützung der Bemühungen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung und -betreuung, sowie in Bezug auf die Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend
- Beratung der Eltern bei Schulrechts-, Beihilfen- und Förderungsfragen
- Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorge)
- Unterstützung der Erziehungsaufgabe der Schule im Sinne der Bestimmungen des § 2 SchOG unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern
- Förderung positiver Erziehungseinflüsse (z.B. Jugendschutz) und Abwehr negativer Einflüsse (z.B. Suchtmittel, Pornographie, Gewalt, Mobbing) in Zusammenarbeit mit der Schule (z.B. Gewaltprävention, Projekt Gesunde Schule)
- Wahrnehmung von Möglichkeiten zur eigenen Weiterbildung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung
- Aktive Arbeit
- Jährlich vier Sitzungen des EV
- Mitwirkung im SGA, pro Schuljahr zwei Sitzungen
- Schriftlich und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schulleitung
- Information über Vorträge bildender Art und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
- Herausgabe von Printmedien und Onlineerzeugnissen
- Zusammenarbeit mit den Landes- und Bundeselternverein