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Aufgaben

 

Was sind die Aufgaben des Elternvereins: (insbesondere)

 

  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und Schule
  • Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen
  • Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung ihrer Rechte
  • Förderung des Unterrichtes durch enge Zusammenarbeit mit den LehrerInnen
  • Unterstützung der Bemühungen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung und -betreuung, sowie in Bezug auf die Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend
  • Beratung der Eltern bei Schulrechts-, Beihilfen- und Förderungsfragen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorge)
  • Unterstützung der Erziehungsaufgabe der Schule im Sinne der Bestimmungen des § 2 SchOG unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern
  • Förderung positiver Erziehungseinflüsse (z.B. Jugendschutz) und Abwehr negativer Einflüsse (z.B. Suchtmittel, Pornographie, Gewalt, Mobbing) in Zusammenarbeit mit der Schule (z.B. Gewaltprävention, Projekt Gesunde Schule)
  • Wahrnehmung von Möglichkeiten zur eigenen Weiterbildung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung
  • Aktive Arbeit
  • Jährlich vier Sitzungen des EV
  • Mitwirkung im SGA, pro Schuljahr zwei Sitzungen
  • Schriftlich und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schulleitung
  • Information über Vorträge bildender Art und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
  • Herausgabe von Printmedien und Onlineerzeugnissen
  • Zusammenarbeit mit den Landes- und Bundeselternverein