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EV Menue

 

Rechte

 

Welche Rechte hat der Elternverein?

 

Recht auf Information

Mitglieder des EV haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.

Recht auf Anhörung

Mitglieder des EV können der Schulleitung bzw. den KlassenlehrerInnen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

Der EV hat das Recht eine Stellungnahme zur Auswahl der Unterrichtsmittel abzugeben (z.B. Schulbücher). Der EV entsendet drei Vertreter und drei Stellvertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).

 

Welche Pflichten hat der Elternverein?

 

Wahrnehmungspflichten

Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich schulischer Bildung der Kinder und aktive Mitarbeit in der Schulgemeinschaft.

Wahrung aller Elternrechte

Wahrung der Erziehungsrechte der Eltern.

Schutzpflicht

Abwehr aller negativer Einflüsse die einer gesunden und positiven Entwicklung der Kinder entgegenstehen.