Rechte
Welche Rechte hat der Elternverein?
Recht auf Information
Mitglieder des EV haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
Recht auf Anhörung
Mitglieder des EV können der Schulleitung bzw. den KlassenlehrerInnen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen.
Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Der EV hat das Recht eine Stellungnahme zur Auswahl der Unterrichtsmittel abzugeben (z.B. Schulbücher). Der EV entsendet drei Vertreter und drei Stellvertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).
Welche Pflichten hat der Elternverein?
Wahrnehmungspflichten
Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich schulischer Bildung der Kinder und aktive Mitarbeit in der Schulgemeinschaft.
Wahrung aller Elternrechte
Wahrung der Erziehungsrechte der Eltern.
Schutzpflicht
Abwehr aller negativer Einflüsse die einer gesunden und positiven Entwicklung der Kinder entgegenstehen.